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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der von ChargeNetz bereitgestellten Ladepunkte sowie der dazugehörigen Web‑Anwendung zur Autorisierung, Bezahlung und Abrechnung von Ladevorgängen.
Vertragspartner ist der jeweilige Betreiber des Ladepunkts, der die Ladeinfrastruktur über ChargeNetz anbietet. ChargeNetz stellt die technische Plattform bereit.
Die fuer den ausgewaehlten Ladepunkt geltenden Preise (Startgebuehr, Minutenpreis, optional ein Vergleichswert in EUR/kWh zur Information) werden vor Start angezeigt und gelten fuer den aktuellen Ladevorgang. Die Abrechnung erfolgt zeitbasiert nach den angezeigten Konditionen, in der Regel minutenweise auf volle Minuten aufgerundet. Nach Beendigung des Ladevorgangs erhalten Sie eine Quittung, die Sie optional per E-Mail anfordern koennen.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die in der App angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay). Die Zahlung wird nach Abschluss des Ladevorgangs belastet. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Ein Ladevorgang kann jederzeit durch den Nutzer am Ladepunkt oder in der Web‑Anwendung beendet werden. Bereits angefallene Kosten (Startgebühr, geladene Energie und ggf. Blockierentgelt) sind zu entrichten.
Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit der Ladepunkte. Wartungen, Störungen oder höhere Gewalt können die Verfügbarkeit einschränken.
Die Haftung von ChargeNetz und dem Betreiber ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bereitstellung der Dienste, Abrechnung und gesetzlich erforderlichen Dokumentation verarbeitet.
Bei Ladevorgängen handelt es sich um Dienstleistungen, die unmittelbar nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ausgeführt werden. Das Widerrufsrecht kann gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlöschen, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des jeweiligen Betreibers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.